Mit dem Cyber Resilience Act (CRA) hat die EU erstmals horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen geschaffen. Die zentralen Pflichten gelten ab dem 11.12.2027, die Meldepflichten bereits früher. Inbesondere Softwareentwickler stehen damit vor einer erheblichen Umsetzungsaufgabe, die von der präventiven Risikobewertung über die CE-Kennzeichnung bis hin zum Schwachstellenmanagement reicht.
Die CRA Anforderungen wirken tief in Produktentwicklung, Lieferketten und Vertragsbeziehungen hinein. Wer früh beginnt, kann CRA-Compliance als Wettbewerbsvorteil nutzen – wer zu spät startet, riskiert Marktzugangsverbote, Rückrufe und empfindliche Bußgelder.
Im Webinar geben David Bomhard und Jonas Siglmüller einen praxisorientierten Überblick und ordnen die wichtigsten Fragestellungen ein:
- Welche Produkte fallen in den Anwendungsbereich des CRA – und welche nicht?
- Welche Pflichten treffen Hersteller, Importeure und Händler – und wer haftet wofür?
- Wie lässt sich Software rechtskonform entwickeln und weitergeben?
- Welche vertragliche Absicherung brauchen Unternehmen in Lieferketten?
- Welche Besonderheiten gelten für Open-Source-Software?