Insights

Rechtssicherer Einsatz von OpenClaw, ChatGPT Workspace Agents & Claude Cowork

Veröffentlicht
Insight Künstliche Intelligenz

Die nächste Generation der KI-Tools macht Ernst: Statt auf einzelne Prompts zu antworten, übernehmen agentenbasierte Systeme eigenständig ganze Aufgabenpakete. Sie greifen auf Dateien zu, versenden E-Mails, buchen Termine, erstellen Berichte und integrieren sich tief in Unternehmenstools. OpenClaw, ChatGPT Workspace Agents und Claude Cowork stehen exemplarisch für diesen Paradigmenwechsel. Was technisch beeindruckt, wirft rechtlich jedoch dringende Fragen auf – zu Datenschutz, Haftung und Compliance.

Die drei Tools im Überblick

OpenClaw ist ein persönlicher KI-Assistent, der über gängige Messenger wie etwa WhatsApp oder Telegram gesteuert wird und autonom auf dem eigenen Computer agiert: E-Mails verwalten, Kalender koordinieren, Dateien organisieren. Das Besondere: Der Kontext und die Fähigkeiten des Agenten liegen (anders als bei Cloud-Diensten) lokal auf dem eigenen Gerät – auch wenn das jeweilige LLM, auf dem die Agenten basieren, in der Regel über eine Cloud-API aufgerufen wird. OpenClaw ist als Open Source Software (MIT Lizenz) frei verfügbar.

ChatGPT Workspace Agents wurden im April 2026 von OpenAI für Business-, Enterprise- und Edu-Pläne eingeführt. Sie laufen Cloud-basiert, führen mehrstufige Workflows autonom aus und integrieren sich in Slack, Google Drive, Salesforce, SharePoint und weitere Unternehmensanwendungen. Dadurch können die Agenten weiterarbeiten, auch wenn der Nutzer gerade offline ist.

Claude Cowork von Anthropic ist eine Desktop-Anwendung, die ohne technisches Vorwissen genutzt werden kann. Sie übernimmt komplexe, mehrstufige Aufgaben auf dem lokalen Rechner: Dateien analysieren und strukturieren, Berichte aus Quelldokumenten erstellen, Daten aus unstrukturierten Unterlagen extrahieren. Der Fokus liegt auf Wissensarbeit, die bislang manuell koordiniert werden musste.

Die zentralen Rechtsfragen

Alle drei Tools teilen ein gemeinsames Merkmal, das rechtlich besondere Aufmerksamkeit erfordert: Sie agieren autonom und greifen dabei auf Daten zu, die weit über einen einzelnen Prompt hinausgehen. Daraus ergeben sich vor allem drei rechtliche Komplexe:

  • DSGVO und Datenschutz: Sobald Agenten auf personenbezogene Daten zugreifen (z. B. E-Mails, Kalender, Kundendaten, HR-Informationen) – ist eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO erforderlich. Cloud-basierte Tools wie ChatGPT Workspace Agents erfordern zudem eine Prüfung des Datentransfers in Drittländer (z. B. USA) und entsprechende Verträge (Auftragsverarbeitungsverträge / Data Processing Agreements, Standardvertragsklauseln).
  • AI Act: Wer derartige Agenten im beruflichen Umfeld einsetzt, ist Betreiber im Sinne des AI Act. Je nach Einsatzkontext – etwa Personalentscheidungen oder Kreditprüfung – können die Hochrisiko-Anforderungen greifen, u.a. Risikomanagementsystem, menschliche Aufsicht, Protokollierung, Konformitätsbewertung, u.v.m.
  • Haftung: Wenn ein Agent eigenständig eine E-Mail sendet, einen Termin absagt oder eine Datei überschreibt und dabei einen Fehler macht – wer haftet? Das Unternehmen als Betreiber trägt die rechtliche Verantwortung für die Handlungen seiner eingesetzten KI-Agenten gegenüber Dritten.

Lokale vs. Cloud-Verarbeitung: Ein entscheidender Unterschied

Ein wesentliches datenschutzrechtliches Differenzierungsmerkmal ist die Frage, wo Daten verarbeitet werden. OpenClaw und Claude Cowork arbeiten primär lokal auf dem Gerät des Nutzers. Das reduziert das Risiko unkontrollierter Datenabflüsse, allerdings werden in der Regel weiterhin KI-Modelle über Cloud-basierte APIs als Basis verwendet. Diesbezüglich muss die Cloud-Verarbeitung also weiterhin datenschutzrechtlich geprüft werden.

ChatGPT Workspace Agents hingegen laufen vollständig in der OpenAI-Cloud, einschließlich der verarbeiteten Unternehmensdaten. Hier sind Verträge (insb. Auftragsverarbeitungsverträge / Data Processing Agreements), Zugriffskontrollen und Datenkategorisierung vor dem Einsatz zu klärende Punkte. Der Umstand, dass Agenten auch dann weiterarbeiten, wenn der Nutzer offline ist, erhöht die Anforderungen an Protokollierung und Aufsicht.

Empfehlungen für einen rechtskonformen Einsatz

Bevor eines dieser Tools im beruflichen Kontext eingesetzt wird, sollten Unternehmen einen strukturierten Freigabeprozess durchlaufen:

  • Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) bei Zugriffen auf personenbezogene Daten
  • Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen mit den Tool-Anbietern
  • Prüfung etwaiger Drittlandübermittlungen
  • Definition von Berechtigungskonzepten (welcher Agent darf auf welche Daten und Systeme zugreifen?)
  • Einrichtung von Protokollierungs- und Monitoring-Mechanismen
  • Agenten-spezifische Regelung in der unternehmensinternen AI Policy

Gerade der letzte Punkt wird häufig übersehen: Eine AI Policy (KI-Leitlinie), die nur klassische Chat-Tools adressiert, ist für agentenbasierte Systeme nicht ausreichend.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nicht für jeden KI-Agenten, aber für jeden unterschiedlichen Anbieter eines solchen KI-Agenten, der im Auftrag des Unternehmens personenbezogene Daten verarbeitet, ist ein AVV nach Art. 28 DSGVO erforderlich. Die meisten großen Anbieter stellen Standardverträge bereit. Diese müssen jedoch teils aktiv abgeschlossen und jedenfalls auf ihre Vollständigkeit geprüft werden.

Technisch kann er das, rechtlich ist das aber heikel. Extern versandte Erklärungen im Namen des Unternehmens können als rechtlich bindend gelten, auch wenn der Kommunikationskanal gar nicht für solche Erklärungen vorgesehen war. Unternehmen sollten genau definieren, für welche Kommunikationsarten eine menschliche Freigabe erforderlich ist und wie den typischen Angriffsvektoren begegnet werden kann.

Ja, als Betreiber unterliegt das Unternehmen den Betreiberpflichten des AI Act – unabhängig davon, wer das System entwickelt hat.

Pauschal sind lokal ausgeführte Agenten nicht rechtlich sicherer als Cloud-basierte. Sie reduzieren u.U. das Risiko unkontrollierter Datenweitergabe an Dritte, aber auch bei lokalen Tools müssen die API-Verbindungen zum Sprachmodell im Hintergrund (z. B. Claude API oder OpenAI API) datenschutzrechtlich bewertet werden, da hier Daten übertragen und verarbeitet werden. In der Praxis kann das daher einen ähnlichen Compliance-Aufwand bedeuten.

Die AI Policy muss explizit agentenbasierte Systeme adressieren: Welche Agenten sind zugelassen, zu welchen Zwecken, welche Datenzugriffsrechte dürfen sie erhalten, welche Aktionen bedürfen menschlicher Zustimmung, wofür reicht eine nachträgliche Genehmigung und wie werden Agenten-Aktivitäten protokolliert. Eine rein auf Chat-Tools ausgerichtete Policy deckt diese Fälle nicht ab.