16. Juli 2025
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Bei der Umsetzung des Data Act kommt es entscheidend auf Effizienz an. Dies gilt insbesondere für die zahlreichen vertraglichen ToDos, wie etwa
- Einführung ausreichender Datenlizenzen (Art. 4 Abs. 13 DA)
- Verwendung von Musterverträgen zur Datenbereitstellung (H2U, H2R)
- Vermeidung von missbräuchlichen Klauseln (Art. 13 DA) in AGB
- Umsetzung von Mindestvertragsinhalten in Cloud-AGB (Art. 23 ff. DA)
- Erfüllung (vor-)vertraglicher Informationspflichten, etwa für Hersteller und Anbieter
Systematische Fehler des Gesetzgebers und gravierende Unterschiede in den (gleichsam geltenden) Sprachfassungen machen die praktische Implementierung jedoch zu einem Minenfeld für Rechtsanwender. Zudem hat die EU-Kommission mit den sog. Model Contractual Terms (MCT) viel Verwirrung gestiftet, weil diese kaum praktikabel sind.
Um möglichst effizient vorzugehen, sind Unternehmen gut beraten, sich an den aktuellen Best Practices und Marktstandards zu orientieren. In dem Webinar am 23.09.2025 beleuchten Prof. Dr. David Bomhard und Dr. Jonas Siglmüller die wichtigsten vertraglichen ToDos und erfolgreiche Gestaltungsansätze bei der Umsetzung des Data Act.