08. Juni 2023

Lesezeit: 3 Minuten

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz kann Arbeitsprozesse deutlich effizienter und besser machen. Das haben auch große Unternehmen erkannt und bezahlen Spitzengehältern von bis zu 335.000 US-Dollar (309.000 Euro) für Prompt Engineers, also KI-Flüsterer ohne technischen Studienabschluss.

In vielen Fällen hält Künstliche Intelligenz aber auch ganz unsichtbar Einzug in Unternehmen: Wenn Beschäftigte unbemerkt Tools wie DeepL, Google Translate, ChatGPT, Alpha Code, GitHub Copilot, Stable Diffusion oder Midjourney ausprobieren und im betrieblichen Kontext verwenden, gehen damit ganz erhebliche Risiken einher.

Unkontrollierter KI-Einsatz birgt Gefahren

Wer unbedacht KI im oder für das Unternehmen oder auch nur auf Firmengeräten (Arbeitslaptop oder Smartphone) einsetzt, setzt das Unternehmen erheblichen Risiken aus:

  • Die von Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingegebenen Daten sind dann für Dritte zugänglich: Viele AI Provider nutzen die Input-Daten für Analysezwecke weiter und lassen sich in den AGB entsprechende Nutzungsrechte einräumen. Die Gegenleistung für die „kostenlose“ KI-Nutzung ist die Datenpreisgabe. Sie bezahlen mit Ihren Daten. Werden vertrauliche Unternehmensinterna (z.B. Forschungsergebnisse, Kundendaten, KPIs) in das KI-Tool eingegeben, droht die unkontrollierte Verbreitung von sensiblen Geschäftsgeheimnissen und personenbezogenen Daten. Ein Worst Case für jedes Unternehmen.
  • Beim Training und bei der Verwendung von generativer KI kann es zur Verletzung Schutzrechten Dritter kommen. In den USA laufen mehrere urheberrechtliche Sammelklagen, u.a. gegen GitHub, StabilityAI (Stable Diffusion), Midjourney und die Kunstplattform DeviantArt. Und auch Ihrem Unternehmen droht Ungemach, wenn die KI (unbemerkt) Ergebnisse erzeugt, die bestehenden Werken zu sehr ähneln und Sie diesen Output nutzen.
  • KI halluziniert – erfindet also mit größter Überzeugung Tatsachen. Und ob KI halluziniert, ist nur sehr schwer erkennbar. Wenn der Output ungeprüft umgesetzt wird, drohen aber erhebliche Haftungsrisiken.
  • Hinzu kommt, dass kein Urheberrechtsschutz entsteht, wenn Künstliche Intelligenz Texte, Bilder oder Software autonom erzeugt. Das Urheberrecht in der EU schützt nur menschlichen Schöpfungen. Daher benötigen die Beschäftigen klare Vorgaben, welcher KI-Output lediglich als Inspirationsquelle verwendet und welcher 1:1 kopiert werden darf.
Jedes Unternehmen benötigt eine KI‑Leitlinie – ansonsten droht unkontrollierter KI-Einsatz.

KI-Strategie ist Managementaufgabe

Die Duldung von unkontrolliertem KI-Einsatz kann zu einer Haftung der Unternehmensleitung führen. Dies gilt auch dann, wenn die KI-Nutzung über private Endgeräte der Beschäftigten stattfindet. Wer hingegen globale KI-Verbote verhängt, riskiert einen Wettbewerbsnachteil.

KI-Einsatz ist ein Drahtseilakt für die Unternehmensleitung. Der Königsweg besteht darin, den konkret geplanten KI-Einsatz anhand der tatsächlich einschlägigen technischen und rechtlichen Risiken zu bewerten und maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Die operativen Entscheidungen für bzw. gegen bestimmte KI-Tools werden dann in Form einer unternehmensinternen AI Policy dokumentiert und verbindlich gegenüber den Beschäftigten eingeführt.

Der Markt bewegt sich rasend schnell – eine AI Policy sollte daher modular aufgebaut sein

Typische Must-Haves einer KI-Leitlinie sind:

  • Anwendungsbereich (sachlich, persönlich, zeitlich)
  • Präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
  • Ausdrückliche Freigabe von KI-Tools („Ob“)
  • Technische und organisatorische Anforderungen an die Nutzung erlaubter KI-Tools („Wie“)

Darüber hinaus kann die Regelung von Kontrollmechanismen und Hinweispflichten sinnvoll sein. Dabei müssen insb. die datenschutzrechtlichen Aspekte im Blick behalten werden. Viele Unternehmen führen ihre AI Policy über ihr Direktionsrecht ein. Hierbei gibt es arbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Feinheiten zu beachten, zumal das BetrVG den Einsatz Künstlicher Intelligenz nun ausdrücklich regelt.

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