Aitava unterstützt maßgeschneidert zu sämtlichen Aspekten des IT-Vertragsrechts
Aitava verfügt über jahrelange umfassende Expertise im IT-Vertragsrecht. Ob Standard-AGB, individuelle Gestaltungen oder komplexe Projekte, ob Daten, Software, Hardware, Netzwerk oder Systeme – Aitava unterstützt gerne bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung aller Art von Verträgen der digitalen Welt. Wir vertreten sowohl Dienstleister als auch Kunden. Vom Mittelstand bis zum Großunternehmen. Wir verfügen in unserem Team über Erfahrung aus der langjährigen Tätigkeit in der Rechtsabteilung eines weltweit führenden Tech-Unternehmens. Dadurch haben wir bei jedem Vertrag auch einen pragmatischen Blick auf dessen praktische Umsetzbarkeit im Unternehmen.
Unsere Leistungen
Das volle Spektrum an IT-Verträgen
Wir verfügen über umfassende, langjährige Expertise in den verschiedensten Bereichen des IT-Vertragsrechts und haben u.a. schon folgende Verträge erstellt, geprüft und verhandelt.
- Erstellung, Anpassung und Einführung von Software oder Systemen
- Outsourcing von IT und IT-gestützten Geschäftsprozessen
- Alle Arten von Cloud-Verträgen
- Überlassung von Software auf Dauer oder auf Zeit
- Support und Pflege von Software
- Beschaffung von Hardware auf Dauer oder auf Zeit, auch inkl. Embedded Software
- Wartung und Instandhaltung von Hardware
- Datenlizenzverträge
- Hosting-Verträge
- Plattform-Verträge, z.B. für industrielle App Stores und Marketplace
- Vertrieb von Software und Hardware
Softwareentwicklung
Verträge zu Softwareentwicklung haben drei Kernaufgaben:
1. Mindestmaß an Rechtssicherheit
- Erwerb der erforderlichen Rechte am Geistigem Eigentum
- Gewährleistung und Haftung
- Einhaltung der rechtlichen Anforderungen (u.a. DSGVO, AÜG)
2. Allokation von Projektrisiken
- Erfolgsrisiken (Werk- oder Dienstvertrag?)
- Terminrisiken (Meilensteine?)
- Budgetrisiken (T&M oder Festpreis?)
- u.v.m.
3. Umsetzbarkeit im Projekt
Die vertraglichen Regelungen müssen zum Projekt passen. Sie müssen nicht nur den „idealen“ Projektablauf beschreiben, sondern auch mögliche Änderungen und Abweichungen antizipieren. Die schönste Klausel hilft nichts, wenn die Parteien sie in der Projektrealität nicht leben können.
Softwarelizenzen
Auch wenn Software heutzutage zunehmend „as a Service“ aus der Cloud bezogen wird, sind die verschiedenen Fragen des Softwarelizenzrechts immer noch hochrelevant. Dabei bringt der zunehmende Einsatz von technischen Usern Nutzer-basierte Lizenzmetriken (Named User bzw. Concurrent User) an Grenzen. Der Trend geht zu Nutzungs-basierten Metriken (z.B. Anzahl von Transaktionen). Auch die Frage der sog. „indirekten Nutzung“, bei der eine Anwendung auf eine andere Anwendung zugreift, wird immer wieder relevant. Die Schwierigkeiten komplexer Lizenzmodelle treten oft bei Audits zutage.
Häufig beziehen Unternehmen Software von Anbietern, die ihren Sitz im Ausland haben bzw. sogar außerhalb der EU, etwa aus den USA, Großbritannien oder Israel. Selbst wenn deutsches Recht vereinbart ist, passen die Inhalte der standardmäßigen Softwarelizenzverträge ausländischer Anbieter häufig nicht zu den Konzepten des deutschen Zivilrechts. Dies kann zu Unsicherheiten bei kritischen Punkten wie Leistungsumfang, Gewährleistung, Haftung und Rücktritt bzw. Kündigung führen.
Wir unterstützen Sie mit unserer technischen und rechtlichen Detailkenntnis zu sämtlichen Lizenzthemen.
Support und Wartung
Die Beschaffung oder Erstellung von Software ist in aller Regel mit einem Support- und Pflegevertrag verbunden. Ebenso bietet sich bei der Beschaffung von Hardware eine Vereinbarung über die Wartung bzw. Instandhaltung an.
Wir helfen Ihnen, alle wichtigen Themen zu klären, u.a.:
- Welche Tätigkeiten des Dienstleisters sind von der vereinbarten (Pauschal-)Vergütung umfasst?
- Schuldet der Dienstleister nur ein Tätigwerden oder einen Erfolg (Fehlerbehebung)?
- Wann genau beginnen und enden Reaktions- und Behebungsfristen?
- Kann der Dienstleister z.B. für die Behebung von Fehlern eine Vergütung nach dem Pflegevertrag verlangen, wenn der Kunde unter dem Beschaffungsvertrag Mängelbeseitigung unter Berufung auf seine Gewährleistungsrechte geltend machen kann?
- Führt die vorzeitige Beendigung des Beschaffungsvertrags automatisch auch zum Fortfall des Pflege- bzw. Wartungsvertrags und umgekehrt?
IT-Sourcing und öffentliche Vergabe
Die Beschaffung von IT-Leistungen stellen Kunden wie Dienstleister vor Herausforderungen. Gerade wenn mehrere IT-Leistungen parallel beschafft werden sollen und dafür mehrere Anbieter in Betracht kommen, bedarf es eines planvollen Vorgehens und Projektmanagements. Oftmals wird sich ein vom Kunden formalisiertes stufenweises Vorgehen anbieten (Request for Proposal, Auswertung und Down Selection, mehrere gleichlaufende Verhandlungsrunden). Aus vertraglicher Sicht kann hier ein Rahmenvertrag mit modularen Leistungsscheinen und themenspezifischen Anhängen ein sinnvoller Ansatz sein.
Für die öffentliche Hand gelten die einschlägigen Vergaberechtsbestimmungen. Diese regeln nicht nur den prozeduralen Ablauf des Vergabeverfahrens, sie enthalten auch inhaltliche Anforderungen an Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen. Die Vergabestelle muss üblicherweise die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) verwenden. In vielen Fällen erfordert die Beschaffung jedoch umfassende Anpassungen der EVB-IT an den konkreten Fall und die Kombination mehrerer Vertragsmuster. Daneben gibt es Konstellationen, in denen keines der EVB-IT-Vertragsmuster passt oder aus sonstigen Gründen eine Verwendung der EVB-IT nicht zielführend erscheint. Hier muss dann eine individuelle Lösung gefunden und rechtssicher umgesetzt werden.
Regulatorische Anforderungen
Seit Jahren steigen Art und Umfang der regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit der Beschaffung und Nutzung von IT-Leistungen.
Ein Beispiel ist der Digital Operational Resillience Act (DORA) im Finanzsektor. DORA erhöht nicht nur die Anforderungen an das Management von Risiken, die sich aus der Nutzung von Drittanbietern ergeben, sondern erweitert auch erheblich den Umfang der betroffenen Verträge. Stand bisher das IT-Outsourcing im Vordergrund, gelten die strengen Anforderungen von DORA für sämtliche IT-Leistungen, die ein Finanzunternehmen von einem Anbieter bezieht.
Solche regulatorische Vorgaben werden auf immer weitere Sektoren ausgedehnt. Prominentes Beispiel ist die künftige Fassung des BSIG in Umsetzung der NIS2-Richtlinie mit ihrem deutlich erweiterten personellen Anwendungsbereich und den Parallelen zu DORA beim IT-Risikomanagement und meldepflichtigen Sicherheitsvorfällen.
Daneben werden verstärkt IT-Produkte reguliert, unabhängig davon in welchem Sektor sie zum Einsatz kommen. Das hat dann für viele Unternehmen Auswirkungen auf Lieferantenverträge. Aktuelles Beispiel ist u.a. der Cyber Resillience Act mit Cybersicherheitspflichten für die Hersteller betroffener digitaler Produkte (ein Stichwort ist z.B. „Software Bill of Materials“).
Aitava setzt neue Standards
Fokussiert in allen Phasen
Wir setzen auf smartes Wissensmanagement und treiben Best Practices voran. Effizient. Mit Business-Fokus. Wir begleiten den gesamten Lebenszyklus der Beschaffung und des Betriebs von IT-Produkten und IT-Diensten. Von der Planung, Ausschreibung, Vertragserstellung, Verhandlung, Durchführung, Nachverhandlung, bis zum Projektende. Auch in der Krise.
Commodity & Customization
Während manchmal der simple Standardvertrag völlig ausreichend ist, braucht es in anderen Fällen ein hochindividuelles Vertragswerk. IT-Verträge unterscheiden sich nicht nur durch den jeweiligen Leistungsgegenstand, sondern auch durch Faktoren wie Geschäftskritikalität, Vertragsvolumen, regulatorisches Umfeld, strategische Ziele des Mandanten, vorhandene Ressourcen, zeitliche Aspekte, usw. Alle diese Faktoren haben wir im Blick und richten unsere Arbeitsprodukte danach aus. Wir zeigen auf, was wichtig und rechtlich erforderlich ist, blähen Verträge aber nicht künstlich auf.
Wir kennen beide Perspektiven
Das Aitava-Team verfügt über umfassende Erfahrung mit der Gestaltung und Verhandlung von IT-Verträgen sowohl aus der Perspektive des Kunden als auch aus derjenigen des Dienstleisters. Wir haben Kunden aus den unterschiedlichsten Branchen in Projekten mit deutschen und internationalen Anbietern vertreten. Gleichzeitig verfügen wir in unserem Team über Erfahrung aus der langjährigen Tätigkeit in der Rechtsabteilung des weltweit führenden Cloud-Anbieters. Wir kombinieren die fokussierte Vertretung der Interessen unseres Mandanten mit der Fähigkeit, selbst in den kniffligsten Verhandlungen kompromissfähige Lösungswege aufzuzeigen.