Wertschöpfung durch Datenteilen
Viele Unternehmen sitzen auf einem Datenschatz. Andere Unternehmen können diesen Datenschatz nutzbar machen. Beim Handel mit Daten stellen sich kommerzielle, rechtliche und technische Fragen: Kauf oder Miete? Wie genau sollen die Daten spezifiziert werden? Wie erfolgt der Datenzugang? Wie soll die Datennutzung zeitlich, örtlich oder inhaltlich begrenzt werden? Wer haftet, wenn Daten fehlerhaft, unvollständig oder nicht repräsentativ sind? Datenschutz beachtet? Gemeinhaltung sichergestellt? Wem stehen die Erkenntnisse der Datenanalyse zu? Was gilt nach Vertragsende? Aitava unterstützt bei allen Fragen zum Datenaustausch.
Daten sind das Herzstück der digitalen Wirtschaft, ihr Austausch bietet erhebliches Wertschöpfungspotential.

KI-Training: Auf die Datenqualität kommt es an

Nicht allein die Datenmenge zählt. Erfolgreiches KI-Training erfordert vor allem eine hohe Datenqualität. Mangelnde Datenqualität droht zum KI-Showstopper zu werden. Das hat regulatorische Gründe, etwa Art. 10 AI Act. Aber vor allem technische Gründe, denn die KI reproduziert ein Extrakt der Trainingsdaten. „Garbage in, Garbage out“.

Datenqualität kann viele Facetten haben:

  • Anonymität der Daten
  • Freiheit von Schutzrechten Dritter
  • Nutzbarkeit
  • Richtigkeit
  • Repräsentativität für den konkreten Einsatzzweck
  • Vollständigkeit
  • und viele mehr

Die Sicherstellung der richtigen Datenqualität ist eine technische und rechtliche Hausaufgabe, ähnlich wie beim Erstellen einer technischen Leistungsbeschreibung. Aitava unterstützt Sie interdisziplinär.

Datenaustausch – oft ein Drahtseilakt

Die richtige Dosierung beim Datenteilen ist komplex. Auf Seiten des teilenden Unternehmens muss das Spannungsverhältnis zwischen Vertraulichkeit und beabsichtigter Datenweitergabe aufgelöst werden. Ungebremster Datenaustausch kann den Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen untergraben.

Beim Erwerber der Daten kann ein zu umfangreicher Einblick in Daten und deren Verknüpfung zu Compliance-Risiken führen, etwa zu erhöhten Produktbeobachtungspflichten. Die Wettbewerbsbehörden verfolgen genau, wieviel Zugang zu Daten Marktmacht und missbräuchliche Preisgestaltung begünstigt. Und auch die Datenschutzbehörden sehen genau hin, insbesondere wenn Art und Umfang der erworbenen Daten eine Profilbildung von Personen ermöglichen.

Königsweg Datenlizenzvertrag

Wenn ein Datenaustausch geplant wird, stellt sich die Frage, wie sich der eigene Wertschöpfungsanteil nachhaltig absichern lässt. Weder das deutsche noch das europäische Recht kennt ein Dateneigentum. Nach derzeitiger Rechtslage kann die wirtschaftliche Datenzuweisung nur auf vertraglicher Basis erfolgen. Was also das Recht nicht durch Gesetze reguliert hat, reguliert die Wirtschaft untereinander auf Vertragsebene. Hierbei gewinnen Datenlizenzverträge zunehmend an Bedeutung, da sie den Beteiligten flexible Lösungen für eine Verwertung der für sie interessanten Daten ermöglichen,. Bildlich gesprochen sind Datenlizenzverträge juristische Bohrinseln, mit deren Hilfe sich das ‚Öl des 21. Jahrhunderts‘ rechtssicher gewinnen und verwenden lässt.

Hinzu kommt, dass bestimmte nicht-personenbezogene Daten nach Art. 4 Abs. 13, 14 Data Act in Zukunft nur noch auf Grundlage eines Vertrags mit dem jeweiligen Nutzer verwendet und weitergeleitet werden dürfen. Für die effiziente Einführung von Datenlizenzverträgen mit Nutzern gibt es drei grundsätzliche Ansätze: Die Lieferkettenlösung, die Accountlösung und pragmatische Einführung von Datenlizenzen in Parallelverträgen.

Wir gestalten und verhandeln laufend Datenlizenzverträge. Vom One-Pager bis zum 100-Seiter.

KI als Vertragsgegenstand

Künstliche Intelligenz gewinnt zunehmend an Bedeutung in der Wirtschaft und wird immer häufiger als Vertragsgegenstand in Geschäftsvereinbarungen einbezogen. Dabei geht es nicht nur um den Kauf oder die Lizenzierung von KI-Software, sondern auch um die Entwicklung, Implementierung und Nutzung von KI-Systemen sowie deren Daten und Algorithmen. Ein zentrales Thema bei der Einbeziehung von KI in Verträge sind die Haftungsfragen: Wer haftet, wenn ein KI-System fehlerhaft funktioniert oder unerwartete Entscheidungen trifft? Wie kann ich KI-Basismodelle in mein Produkt bzw. meine SaaS-Leistungen integrieren, ohne mir etwaige Fehler des Basismodells zu eigen zu machen und dafür zu haften? Eine besondere Herausforderung liegt darin, die dynamische Natur von KI in statische Vertragswerke zu integrieren, während gleichzeitig die Flexibilität gewahrt bleibt, um auf technologische Entwicklungen (z.B. Model drifts) reagieren zu können. KI als Vertragsgegenstand erfordert daher ein hohes Maß an rechtlicher Präzision und technologischem Verständnis – und hier kommt Aitava gerne ins Spiel!

Es ist zu erwarten, dass viele Beteiligte der KI-Wertschöpfungskette in Zukunft als Gesamtschuldner für einen KI-Schaden haften werden – womöglich selbst IT-Zulieferer und End User. Wir zeigen Ihnen, wie Sie solche Risiken schon heute durch passende Haftungs- oder Regressvereinbarungen optimal allokieren. Und durch geeignete KI-Versicherungen absichern. Aitava verschafft Ihnen den klaren Gesamtüberblick zu den aktuellen und künftigen Haftungsfragen. Wir helfen Ihnen dabei, drohende Haftungsrisiken frühzeitig zu identifizieren und maßgeschneiderte Schutzmechanismen einzuführen, um Sie vor möglichen Risiken zu schützen.

Neue Spielregeln Data Act und AI Act

Der Data Act gilt am ab dem 12.09.2025. Im Kern handelt es um eine Neuordnung der Rahmenbedingungen des Datenzugangs und der Datennutzung. Sowohl für die Privatwirtschaft als auch für den öffentlichen Sektor sollen echte Zugangsrechte zu Daten geschaffen werden, um damit den Datenaustausch anzukurbeln. Zugleich sollen Dateninhabern, Produktherstellern und Cloud-Anbietern erhebliche Pflichten auferlegt werden. Bei Datenlizenzverträgen bislang übliche Klauseln sollen teilweise verboten werden.

Der AI Act ist zum 01.07.2024 in Kraft getreten und nun stufenweise bis 2026 umzusetzen. Er hat erhebliche Auswirkung auf die Gestaltung von KI-Verträgen: Zum einen sind Unternehmen gut beraten, bei der Vertragsgestaltung immer Art. 25 AI Act (Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette) im Blick haben. Zum anderen sollten die konkreten Pflichten des AI Art (insb. die KI-Verbote, Transparenzpflichten und Hochrisiko-Pflichten) bei der Vertragsgestaltung immer mitgedacht werden.

Durch den Data Act und den AI Act werden die Spielregeln bei KI- und Datenverträgen grundlegend verändert. Wir helfen Ihnen, sich frühzeitig darauf vorzubereiten.

Aitava stellt wichtige Fragen und findet passende Antworten. Wir helfen Ihnen, vom enormen Wertschöpfungspotential eigener und fremder Daten zu profitieren.

Bereit?

Wir bringen unsere Erfahrung gerne ein. Los geht's.

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Vorsprung bedeutet, Handlungsmöglichkeiten frühzeitig zu kennen. Aitava ist spezialisiert auf die Beratung rund um Künstliche Intelligenz und Datenökonomie.

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