Geltungsbereich der DSGVO
Die DSGVO gilt für alle Unternehmen in der EU, die personenbezogene Daten verarbeiten. Auch Unternehmen außerhalb der EU, die Dienstleistungen oder Produkte an EU-Bürger anbieten, sind gezwungen, die komplexen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen, selbst wenn sie nur minimale Datenmengen verarbeiten. Auf den ersten Blick mag dies wie ein zu begrüßendes einheitliches Schutzniveau wirken, doch für viele Unternehmen – insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie internationale Konzerne – führt diese Regelung zu einer erheblichen bürokratischen Belastung.
Für betroffene Unternehmen bedeutet dies, dass jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten – sei es durch Marketingmaßnahmen, die Verwaltung von Kundenkontakten, die Durchführung von Outsourcing-Projekten oder die interne Mitarbeiterverwaltung – im Einklang mit den Vorschriften der DSGVO erfolgen muss.
Dies führt zu einem erheblichen Aufwand und möglicherweise zu hohen Kosten für die Implementierung notwendiger Datenschutzmaßnahmen, ohne dass immer ersichtlich ist, ob dies tatsächlich zu einem besseren Schutz der Betroffenen führt. In manchen Fällen kann die Lösung darin bestehen, sich dem Anwendungsbereich der DSGVO möglichst von vornherein zu entziehen, z.B. durch Verwendung anonymer bzw. synthetischer Daten. Wo dies nicht möglich ist, helfen wir Ihnen gerne, die DSGVO-Anforderungen so praktikabel und wenig geschäftsbeeinträchtigend wie möglich umzusetzen.
Die wichtigsten Grundsätze der DSGVO
Die DSGVO basiert auf einer Reihe grundlegender Prinzipien, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln. Diese Grundsätze bilden das Fundament entsprechender Compliance-Maßnahmen:
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz: Daten müssen auf rechtmäßige Weise, fair und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden.
- Zweckbindung: Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und verarbeitet werden. Eine Weiterverarbeitung, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist, ist unzulässig.
- Datenminimierung: Unternehmen sollten nur solche Daten erheben und verarbeiten, die für die jeweiligen Zwecke unbedingt erforderlich sind. „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“ lautet hier die Devise.
- Richtigkeit: Es muss sichergestellt werden, dass personenbezogene Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind. Unrichtige Daten müssen berichtigt oder gelöscht werden.
- Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten dürfen nicht länger als nötig gespeichert werden. Unternehmen müssen klare Richtlinien zur Datenaufbewahrung entwickeln und umsetzen.
- Integrität und Vertraulichkeit: Daten müssen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen geschützt werden, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten.
Besondere Herausforderungen im Datenschutz
Die Einhaltung der DSGVO stellt Unternehmen vor verschiedene Herausforderungen. Dies umfasst unter anderem:
- Sicherstellung der Datensicherheit: Unternehmen müssen geeignete Maßnahmen treffen, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen. Dies kann den Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Schulungen für Mitarbeiter umfassen.
- Management der Rechte betroffener Personen: Die DSGVO gewährt betroffenen Personen eine Reihe von Rechten, darunter das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie in der Lage sind, diese Rechte in einer effizienten und fristgerechten Weise zu erfüllen.
- Dokumentationspflichten und Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA): Unternehmen sind verpflichtet, Datenverarbeitungsaktivitäten umfassend zu dokumentieren und in bestimmten Fällen Datenschutz-Folgenabschätzungen durchzuführen, um Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu bewerten und zu minimieren.
- Datenübermittlungen an Dritte: Viele Unternehmen arbeiten mit externen Dienstleistern zusammen oder übertragen Daten an Tochtergesellschaften in anderen Ländern. Hierbei müssen die Anforderungen der DSGVO in Bezug auf Auftragsverarbeitung und internationale Datenübermittlungen genau eingehalten werden. Besonders bei der Übermittlung von Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich.
- Umgang mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten: Art. 9 DSGVO stuft bestimmte Daten als besonders sensibel ein, darunter Gesundheitsdaten. Der Umgang mit solchen Daten unterliegt besonders strengen Anforderungen an die Verarbeitungsgrundlage und erfordert zusätzliche Sicherungsmaßnahmen. Dies wird besonders relevant, wenn mit solchen Daten KI trainiert werden soll. Gleichzeitig ist hervorzuheben, dass u.a. Art. 10 Abs. 5 AI Act eine Verwendung gestattet, soweit dies für die Erkennung und Korrektur von Verzerrungen im Zusammenhang mit Hochrisiko-KI-Systemen unbedingt erforderlich ist.
Die DSGVO verlangt von den Unternehmen, personenbezogene Daten mit höchster Sorgfalt zu behandeln. Ein umfassendes Verständnis der DSGVO und deren technische Umsetzung sind daher unerlässlich für den nachhaltigen Erfolg eines Unternehmens in der modernen, datengesteuerten Welt.
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