Der AI Act – eine umfassende Technikregulierung
Bei dem geplanten AI Act handelt es sich in erster Linie um eine technologiespezifische Regulierung, die den Einsatz von IT verbietet oder von technisch-organisatorischen Anforderungen abhängig macht. Zahlreiche Softwarelösungen werden vom AI Act als sog. Hochrisiko-KI-Systeme eingestuft. Diese Einstufung hat weitreichende Pflichtenkataloge u.a. hinsichtlich Datenqualität, Erklärbarkeit, Dokumentation und IT-Konzeption sowie eine Konformitätsprüfung zur Folge. Der AI Act gilt horizontal, d.h. über sämtlich Wirtschafts- und Industriebereiche hinweg.
Bestimmungen des AI Act Umsetzungsfrist
KI-Kompetenz: Art. 4 AI Act 2. Februar 2025
Verbotene KI-Systeme: Art. 5 AI Act 2. Februar 2025
Pflichten für GPAI Models: Art. 51 ff. 2. August 2025
Allgemeine Umsetzungsfrist des AI Act 2. August 2026
Transparenzpflichten: Art. 50 AI Act 2. August 2026
Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme
nach Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Anhang III AI Act
2. August 2026
Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme
nach Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Anhang I AI Act
2. August 2027

Umsetzung des AI Act

Die Umsetzung des AI Act bringt zahlreiche Besonderheiten mit sich:

  1. Rechtsunsicherheit: Aufgrund der teilweise noch unklaren Formulierungen und Regelungen des AI Act besteht eine gewisse Unsicherheit darüber, wie bestimmte Bestimmungen auszulegen und in der Praxis umzusetzen sind. Dies erfordert operative Entscheidungen, um eine einheitliche Interpretation und Umsetzung innerhalb des Unternehmens sicherzustellen. Ein solcher Ansatz kann helfen, Risiken zu minimieren und eine konsistente Compliance zu gewährleisten.
  2. Dem Tatbestand entkommen: Der AI Act bietet einige Gestaltungsmöglichkeiten, die es Unternehmen erlauben könnten, dem Anwendungsbereich des Gesetzes zu entgehen oder sich auf bestimmte Ausnahmen (zum Beispiel für Forschung und Entwicklung) zu berufen. Unternehmen sind gut beraten, solche Gestaltungsspielräume zu nutzen und KI-Systeme so zu gestalten, dass diese von vornherein nicht unter die strengen Regelungen des AI Act fallen.
  3. Enforcement: Hinter der behördlichen Durchsetzung (Public Enforcement) des AI Act stehen derzeit noch zahlreiche Fragezeichen. Für die zuständigen Behörden stellt sich die Herausforderung, ausreichend qualifiziertes Personal zu rekrutieren, das in der Lage ist, die rechtlich und fachlich komplexen Anforderungen des AI Act praxisnah auszulegen und zielgerichtet durchzusetzen.  Unabhängig davon droht eine private Rechtsdurchsetzung (Private Enforcement). Der AI Act als Schutzgesetz zugunsten Dritter (§ 823 Abs. 2 BGB) bietet zahlreiche Anknüpfungspunkte für private Kläger, zumal eine fehlende KI-Kompentenz (Art. 4 AI Act) eine Fahrlässigkeitsvorwurf begründen könnte. Um sich gegen potenzielle Klagen zu wappnen, sollten Unternehmen verschiedene organisatorische Maßnahmen ergreifen und Compliance-Strukturen aufbauen
  4. Bestandsaufnahme: Eine umfassende fachliche Erfassung der Ist-Zustands stellt viele Unternehmen vor eine Herausforderung. Um möglichst effizient vorzugehen, empfiehlt sich eine standardisierte Abfrage durch Fragebogen.
  5. Gantt-Chart: Die Umsetzung des AI Act birgt viele Rückkopplungen und bedarf einer operativen Feinabstimmung, welche die zeitliche Komplexität berücksichtigt und Sicherheitspuffer einplant.

Beratung auf höchstem Niveau

Die Verbote des AI Act stellen Entwicklung und Betrieb von KI vor größte Herausforderungen. Aufgrund der kurzen Umsetzungsfristgen besteht schon heute enormer Handlungsbedarf, etwa bei der Umsetzung neuer Produkte und Geschäftsmodelle. Unternehmen sind gut beraten, sich intensiv mit den Anforderungen auseinanderzusetzen.

Die Umsetzung des AI Act lässt sich oftmals nicht in Schablonen zwängen, insb. wenn es um neue KI-Tools geht. Unser Beratungsansatz ist, zunächst die individuell geplante Technologie und deren Möglichkeiten und Herausforderungen für Ihr Geschäftsmodell technisch zu verstehen. Sodann entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen optimale Strategien und Lösungen.

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